Da zum Zeitpunkt der Aufnahme des Patienten die medizinische Versorgung im Vordergrund steht, können Sie Ihren Angehörigen währenddessen nicht auf die Intensivstation begleiten bzw. während der Behandlung nicht anwesend sein. Sobald die Erstversorgung abgeschlossen ist, werden Sie von einem Arzt oder der entsprechenden Pflegekraft zu ihrem Angehörigen geführt.
Sie erhalten im Anschluss an die Versorgung Ihres Angehörigen selbstverständlich umfassend Auskunft über die bisherigen Untersuchungsergebnisse und über den aktuellen Zustand zu diesem Zeitpunkt. Hierzu stehen Ihnen die Chefärzte und deren Vertreter täglich zur Verfügung.
Eine großzügige Besuchsregelung, besonders bei den schwer erkrankten Patienten ist uns besonders wichtig, da der persönliche Kontakt zum Patienten durch Ihre Nähe ein wichtiger Bestandteil der Behandlung ist und den Heilungsprozess positiv unterstützt.
Bei aller Apparatemedizin, die uns aufgrund des technischen Fortschrittes zur Verfügung stehen, ist es uns sehr wichtig, entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Patienten (Patientenverfügung) zu handeln. Hierzu gehört das Erfragen des durch den Patienten, durch dessen Patientenverfügung oder durch dessen Stellvertreter (Vorsorgevollmacht) geäußerten Willen. Es werden nur intensivmedizinische Maßnahmen durchgeführt, welche vom Patienten auch gewünscht sind.
Die Einführung eines Ethik-Komitees zur Prüfung spezieller ethischer Fragen bei der Behandlung unserer Patienten ist zur Zeit in Vorbereitung.
Im Mittelpunkt der Behandlung unserer Patienten steht neben der Behandlung der Grunderkrankung oft eine begleitende Unterstützung verschiedener Organe zum Beispiel durch eine maschinelle (invasive) Beatmung oder kreislaufunterstützender Medikamente. Häufig müssen die Patienten dafür vorübergehend in ein sog. künstliches Koma versetzt werden. Hat sich der Zustand des Patienten stabilisiert, schleichen wir die Narkosemittel aus und lassen ihn wieder wach werden. Diese Phase kann mitunter lange dauern und erfordert im Einzelfall auch weitere Maßnahmen wie zum Beispiel einen Luftröhrenschnitt.
Ist eine intensivmedizinische Behandlung oder Überwachung nicht mehr notwendig, verlegen wir unsere Patienten auf die Normalstation oder im Einzelfall auch direkt in eine Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtung.